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Der 150-Jährige, der hoffentlich auch bald verschwindet

Anno 1871, Deutsches Kaiserreich – und 2021, BRD. Wie viele Gemeinsamkeiten und Kontinuitäten gibt es da? Was sieht jetzt noch fast genau so aus wie damals? Nicht viel, sollte man meinen. Monarchie zu Demokratie. Pferdekutsche zu Elektroauto. Und § 218 zu … § 218. Es ist immer noch der gleiche, nur gelegentlich mal bisschen reformierte § 218, der immer noch Schwangerschaftsabbrüche generell zu Straftaten erklärt und nur in bestimmten Ausnahmefällen Straffreiheit einräumt. Aber es gibt dabei noch eine andere Kontinuität, die des Widerstands gegen Abtreibungsverbote und gegen das Leid, das sie anrichten, wenn Menschen in ungewollte Schwanger- und Elternschaft, in die Illegalität oder zu heimlichen, unsicheren Eingriffen gezwungen werden. Der Widerstand gegen § 218 ist so alt wie der Paragraf selbst, auch das sollte nicht vergessen werden. Im Farbenladen des Feierwerks ist derzeit eine Ausstellung zu finden, die diese Geschichte/n eindrucksvoll illustriert, von der Einführung des Paragrafen bis heute und mit einem Schwerpunkt auf München. Weiterlesen